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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 7 AL 82/09   

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https://dejure.org/2009,116458
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 7 AL 82/09 (https://dejure.org/2009,116458)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.10.2009 - L 7 AL 82/09 (https://dejure.org/2009,116458)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - L 7 AL 82/09 (https://dejure.org/2009,116458)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2009 - L 7 AL 164/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 7 AL 82/09
    Dieser Bescheid ist bestandskräftig geworden, nachdem die hiergegen gerichtete Berufung zurückgenommen wurde (Aktenzeichen: L 7 AL 164/08).

    Obwohl der Kläger zwei Widersprüche eingelegt hat und die Beklagte demgemäß statistisch zwei Widerspruchsverfahren eingetragen hat, existiert begrifflich im Sinne des § 63 Abs. 1 SGB X und gebührenrechtlich ein einziges Vorverfahren gegen den Korrekturbescheid der Beklagten vom 08. November 2004 (Beschluss des Senates vom 25.08.2009 im Berufungsverfahren der Beteiligten mit dem Aktenzeichen L 7 AL 164/08).

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 7 AL 82/09
    Erforderlich ist eine qualifizierte erledigungsgerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts, die über das Maß desjenigen hinausgeht, was schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialgerichtlichen Widerspruchsverfahren abgegolten wird (BSG vom 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R -).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 7 AL 82/09
    Eine Erledigungsgebühr (Nr. 1005 der Anlage 1 zum RVG) kann von einem Rechtsanwalt nur dann beansprucht werden, wenn er eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet hat (BSG vom 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R -).
  • BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 20/07 R

    Berücksichtigung des Haftungsrisikos bei der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 7 AL 82/09
    Denn diese Regelung ist nur in dem Rechtsstreit zwischen Mandant und Rechtsanwalt anwendbar, nicht aber im Prozess zwischen dem Gebührenschuldner, hier dem Kläger, und dem Erstattungspflichtigen, hier der Beklagten (BSG vom 27.01.2009 - B 7/7a AL 20/07 R - Rdnr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2009 - L 7 AS 432/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 7 AL 82/09
    Diese Regelgebühr (Nr. 2400 der Anlage 1 zum RVG) ist gerechtfertigt, wenn die Tätigkeit des Anwalts unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der Sache als durchschnittlich zu bewerten ist (Urteil des Senates vom 30.04.2009 - L 7 AS 284/09 - sowie Beschluss des Senates vom 26.08.2009 - L 7 AS 432/09 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2009 - L 7 AL 164/08
    Dieser Rechtsstreit ist zwischenzeitlich beim Senat als Berufung unter dem Az.: L 7 AL 82/09 anhängig.

    Die von dem Kläger begehrten zusätzlichen Kosten des Vorverfahrens der aus seiner Sicht nicht vollständig übernommenen Rechtsanwaltsgebühren gehören zu den Verfahrenskosten des vorgreifenden Berufungsverfahrens L 7 AL 82/09 und können nicht Streitgegenstand eines neu einzuleitenden Berufungsverfahrens werden.

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